Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stichting (Stiftung) Timeshare
Artikel 1: Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter folgenden Begriffen Folgendes verstanden:
1.1. Stichting Time Share (nachstehend: Stiftung)
Die bei der Industrie- und Handelskammer Venlo
(Niederlande) unter der Nummer 14116501 eingetragene
Stiftung nach niederländischem Recht mit Sitz in der
Koninginnelaan 78 in Roermond, Niederlande.
1.2. Auftraggeber / Mitgliedsbeitragszahler
Die natürliche oder juristische Person, die die Stiftung
bei der Verwirklichung ihres Zwecks fi nanziell unterstützt
und die einen Auftrag zur Erbringung von Leistungen
durch die Stiftung erteilt oder einen Dienst- oder
Liefervertrag mit der Stichting geschlossen hat.
1.3. Vertrag / Auftrag
Der (sowohl schriftliche als auch mündliche) Vertrag
oder Auftrag zur Lieferung von Waren und/oder zur
Erbringung von Diensten oder zur Erledigung van
Aufträgen.
1.4. Gutachten
Ein von der Stiftung für den Auftraggeber erstelltes
schriftliches oder mündliches Gutachten.
1.5. Dienste
Von der Stiftung schriftlich oder mündlich erbrachte
Dienste wie Lehrgänge, Vorträge und Gutachten.
1.6. Waren
Von der Stiftung herausgegebene Artikel wie Broschüren
und ähnliches.
1.7. Leistungen
Begleitung, Beratung und Vermittlung zwischen
Auftraggebern/Mitgliedsbeitragszahlern mit dem Zweck,
ihre Time-Sharing-Rechte wechselseitig zu nutzen.
Artikel 2: Angebote, Zustandekommen und Inhalt von Verträgen
2.1. Angebote oder Preisangaben binden die Stichting nicht
und gelten lediglich als Einladungen zur Erteilung von
Aufträgen durch den Auftraggeber. Preisangaben sind
annähernd.
2.2. Der Auftraggeber nimmt das Angebot durch
Unterzeichnung der Auftragsbestätigung an.
2.3. Wenn eine Offerte ein unverbindliches Angebot enthält,
das vom Auftraggeber angenommen wird, hat die
Stiftung das Recht, das Angebot innerhalb von zwei
Werktagen nach Eingang der Annahme zu widerrufen.
Artikel 3: änderungen
3.1. änderungen und Ergänzungen von Bestimmungen in
einem Vertrag oder in diesen Geschäftsbedingungen
können lediglich mit schriftlicher Zustimmung beider
Parteien vereinbart werden.
3.2. Wenn änderungen oder Ergänzungen im Sinne
des vorigen Artikels vereinbart werden, gelten die
änderungen oder Ergänzungen lediglich für den
jeweiligen Vertrag, außer wenn nachdrücklich etwas
anderes bestimmt wird.
Artikel 4: Erledigung von Aufträgen
4.1. Der Inhalt des Auftrags wird durch die
Vereinbarungen bestimmt. Der Auftraggeber bleibt der
Endverantwortliche für die letztendliche Ausgestaltung /
den letztendlichen Inhalt des Auftrags.
4.2. Die Erledigung des Auftrags erfolgt durch die Stichting,
außer wenn etwas anderes vereinbart worden ist. Die
Stiftung hat eine Verpfl ichtung zum Tätigwerden in
Bezug auf den ihr erteilten Auftrag.
4.3. Die Stiftung garantiert dem Auftraggeber, dass keine
Unternehmens- oder persönlichen Angaben, die der
Stiftung im Rahmen der Erledigung des Auftrags bekannt
werden, an die öffentlichkeit gebracht werden, außer
wenn der Auftraggeber seine Zustimmung dafür gibt.
Artikel 5: Zahlungsbedingungen
5.1. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung
gezahlt. Kann die Stiftung den Mitgliedsbeitrag zweimal
nicht einziehen, gibt die Stiftung dem Mitgliedsbeitragszahler
schriftlich Gelegenheit, den Mitgliedsbeitrag
nachzuzahlen. Bleibt die Zahlung durch den
Mitgliedsbeitragszahler auch dann aus, ist die Stiftung
berechtigt, den Mitgliedschaftsvertrag zu beenden.
5.2. Der Mitgliedschaftsbeitragszahler / Der Auftraggeber
muss für zusätzliche Dienste eine Vergütung zahlen,
deren Höhe beim Angebot der Dienste angegeben wird.
5.3. Die von der Stiftung verschickte Rechnung muss
innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum
vom Auftraggeber beglichen werden, außer wenn etwas
anderes vereinbart worden ist.
5.4. Zahlungen erfolgen in der auf der Rechnung
angegebenen Währung und auf ein von der Stiftung
bekannt gegebenes Bankkonto.
5.5. Bleibt die Zahlung aus, ist die Stichting berechtigt, die
Erledigung des Auftrags aufzuschieben.
5.6. Zahlt der Auftraggeber die geschuldeten Beträge nicht
innerhalb der vereinbarten Frist, hat der Auftraggeber
vom Fälligkeitsdatum an die gesetzlichen Zinsen dafür
zu zahlen, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.
5.7. Versäumt der Auftraggeber nach Inverzugsetzung
weiterhin die Forderung zu begleichen, ist die Stiftung
berechtigt, dem Auftraggeber alle aufgewendeten
(außer)gerichtlichen Kosten für die Einziehung der
sodann fälligen Beträge in Rechnung zu stellen.
Artikel 6: Haftung
6.1. Die Stiftung erbringt ihre Leistungen nach bestem
Wissen und Können. Die Haftung der Stiftung ist
auf den Betrag beschränkt, der gemäß der von der
Stiftung abgeschlossenen Berufshaftpfl ichtversicherung
ausgezahlt wird.
6.2. Wenn aus irgendeinem Grund keine
Versicherungsauszahlung erfolgt, ist die Haftung der
Stiftung gegenüber dem Auftraggeber auf das von der
Stiftung im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag
in Rechnung gestellte Honorar beschränkt.
6.3. Der Auftraggeber / Der Mitgliedsbeitragszahler befreit
die Stiftung von allen Ansprüchen Dritter, die direkt oder
indirekt, mittelbar oder unmittelbar mit der Erfüllung des
Vertrags zusammenhängen.
Artikel 7: Kündigung
7.1. Der Mitgliedsbeitragszahler zahlt den Mitgliedsbeitrag
jährlich. Eine Rückforderung des Mitgliedsbeitrags ist
nicht möglich. Der Mitgliedsbeitragszahler muss seine
Unterstützung mindestens 30 Tage vor Jahresende per
Einschreiben kündigen.
7.2. Hat der Mitgliedsbeitragszahler einen Auftrag zur
Erbringung von Leistungen erteilt, endet der Auftrag
durch die Kündigung als Mitgliedsbeitragszahler.
In dem Falle hat die Stichting das Recht, dem
Mitgliedsbeitragszahler die erbrachten Leistungen zu
einem marktkonformen Preis in Rechnung zu stellen.
Artikel 8: Mitwirkung durch den Auftraggeber
8.1. Der Auftraggeber wird der Stiftung stets rechtzeitig
jedwede Mitwirkung leisten sowie alle Angaben und
Auskünfte erteilen, welche für die Erbringung der
in Auftrag gegebenen Leistungen oder Lieferungen
notwendig sind.
8.2. Wenn vereinbart worden ist, dass der Auftraggeber der
Stiftung Geräte, Materialien, Informationsträger und/
oder Daten auf Informationsträgern verschaffen wird,
müssen diese den Spezifi kationen entsprechen, welche
die Stiftung dem Auftraggeber schriftlich erteilt.
Artikel 9: Geistige Eigentumsrechte
Alle geistigen Eigentumsrechte an den Materialien und/
oder Gutachten hat ausschließlich die Stiftung.
Artikel 10: Beanstandungen und Streitigkeiten
10.1. Der Auftraggeber muss Beanstandungen über die
Erbringung der Leistungen der Stiftung schriftlich an
die Stiftung richten. Die Stiftung nimmt schriftlich
Stellung dazu. Streitigkeiten werden auf die gleiche
Weise beigelegt. Ist die Streitigkeit nicht innerhalb einer
angemessenen Frist beigelegt worden, wird sie dem
zuständigen Gericht vorgelegt.
10.2. Beanstandungen über die Rechnung oder die Leistungen,
auf die sich die Rechnung bezieht, müssen der Stiftung
innerhalb von 14 Tagen nach Datum der jeweiligen
Rechnung schriftlich mitgeteilt werden. Sonst wird
der Auftraggeber dafür angesehen, die Richtigkeit und
Fälligkeit der Rechnung anzuerkennen.
Artikel 11: Höhere Gewalt
11.1. Die Stiftung ist berechtigt, die Erfüllung ihrer
Verpfl ichtungen aufzuschieben, solange ein Umstand
höherer Gewalt bestehen bleibt.
11.2. Unter höherer Gewalt wird auch ein Umstand
verstanden, der bei Abschluss des Vertrags
vernünftigerweise nicht zu erwarten war und außerhalb
der Einfl usssphäre der Stiftung liegt.
Artikel 12: Anwendbarkeit und Umdeutung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
12.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind Bestandteil aller Verträge zwischen dem
Auftraggeber und der Stiftung.
12.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber
und der Stiftung fi ndet lediglich niederländisches Recht
Anwendung.
12.3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
können gegenüber jedem Auftraggeber angewandt
werden und gelten unter Ausschluss der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, außer wenn
schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
12.4. Wenn und sofern eine Bestimmung dieser
Geschäftsbedingungen wegen ihres nicht angemessenen
Charakters oder unter Anwendung von Vernunft und
Redlichkeit nicht in Anspruch genommen werden
kann, hat die betreffende Bestimmung in puncto Inhalt
und Sinn auf jeden Fall eine soviel wie möglich damit übereinstimmende Bedeutung, so dass die betreffende Bestimmung mit Recht in Anspruch genommen werden kann. Sollte zudem aus irgendeinem Grund eine Bestimmung nicht in Anspruch genommen werden können, dann bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unverändert anwendbar.