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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stichting (Stiftung) Timeshare

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter folgenden Begriffen Folgendes verstanden:

1.1. Stichting Time Share (nachstehend: Stiftung) Die bei der Industrie- und Handelskammer Venlo (Niederlande) unter der Nummer 14116501 eingetragene Stiftung nach niederländischem Recht mit Sitz in der Koninginnelaan 78 in Roermond, Niederlande.

1.2. Auftraggeber / Mitgliedsbeitragszahler
Die natürliche oder juristische Person, die die Stiftung bei der Verwirklichung ihres Zwecks fi nanziell unterstützt und die einen Auftrag zur Erbringung von Leistungen durch die Stiftung erteilt oder einen Dienst- oder Liefervertrag mit der Stichting geschlossen hat.

1.3. Vertrag / Auftrag
Der (sowohl schriftliche als auch mündliche) Vertrag oder Auftrag zur Lieferung von Waren und/oder zur Erbringung von Diensten oder zur Erledigung van Aufträgen.

1.4. Gutachten
Ein von der Stiftung für den Auftraggeber erstelltes schriftliches oder mündliches Gutachten.

1.5. Dienste
Von der Stiftung schriftlich oder mündlich erbrachte Dienste wie Lehrgänge, Vorträge und Gutachten.

1.6. Waren
Von der Stiftung herausgegebene Artikel wie Broschüren und ähnliches.

1.7. Leistungen
Begleitung, Beratung und Vermittlung zwischen Auftraggebern/Mitgliedsbeitragszahlern mit dem Zweck, ihre Time-Sharing-Rechte wechselseitig zu nutzen.

Artikel 2: Angebote, Zustandekommen und Inhalt von Verträgen

2.1. Angebote oder Preisangaben binden die Stichting nicht und gelten lediglich als Einladungen zur Erteilung von Aufträgen durch den Auftraggeber. Preisangaben sind annähernd.

2.2. Der Auftraggeber nimmt das Angebot durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung an.

2.3. Wenn eine Offerte ein unverbindliches Angebot enthält, das vom Auftraggeber angenommen wird, hat die Stiftung das Recht, das Angebot innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Annahme zu widerrufen.

Artikel 3: änderungen

3.1. änderungen und Ergänzungen von Bestimmungen in einem Vertrag oder in diesen Geschäftsbedingungen können lediglich mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien vereinbart werden.

3.2. Wenn änderungen oder Ergänzungen im Sinne des vorigen Artikels vereinbart werden, gelten die änderungen oder Ergänzungen lediglich für den jeweiligen Vertrag, außer wenn nachdrücklich etwas anderes bestimmt wird.

Artikel 4: Erledigung von Aufträgen

4.1. Der Inhalt des Auftrags wird durch die Vereinbarungen bestimmt. Der Auftraggeber bleibt der Endverantwortliche für die letztendliche Ausgestaltung / den letztendlichen Inhalt des Auftrags.

4.2. Die Erledigung des Auftrags erfolgt durch die Stichting, außer wenn etwas anderes vereinbart worden ist. Die Stiftung hat eine Verpfl ichtung zum Tätigwerden in Bezug auf den ihr erteilten Auftrag.

4.3. Die Stiftung garantiert dem Auftraggeber, dass keine Unternehmens- oder persönlichen Angaben, die der Stiftung im Rahmen der Erledigung des Auftrags bekannt werden, an die öffentlichkeit gebracht werden, außer wenn der Auftraggeber seine Zustimmung dafür gibt.

Artikel 5: Zahlungsbedingungen

5.1. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung gezahlt. Kann die Stiftung den Mitgliedsbeitrag zweimal nicht einziehen, gibt die Stiftung dem Mitgliedsbeitragszahler schriftlich Gelegenheit, den Mitgliedsbeitrag nachzuzahlen. Bleibt die Zahlung durch den Mitgliedsbeitragszahler auch dann aus, ist die Stiftung berechtigt, den Mitgliedschaftsvertrag zu beenden.

5.2. Der Mitgliedschaftsbeitragszahler / Der Auftraggeber muss für zusätzliche Dienste eine Vergütung zahlen, deren Höhe beim Angebot der Dienste angegeben wird.

5.3. Die von der Stiftung verschickte Rechnung muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum vom Auftraggeber beglichen werden, außer wenn etwas anderes vereinbart worden ist.

5.4. Zahlungen erfolgen in der auf der Rechnung angegebenen Währung und auf ein von der Stiftung bekannt gegebenes Bankkonto.

5.5. Bleibt die Zahlung aus, ist die Stichting berechtigt, die Erledigung des Auftrags aufzuschieben.

5.6. Zahlt der Auftraggeber die geschuldeten Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist, hat der Auftraggeber vom Fälligkeitsdatum an die gesetzlichen Zinsen dafür zu zahlen, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.

5.7. Versäumt der Auftraggeber nach Inverzugsetzung weiterhin die Forderung zu begleichen, ist die Stiftung berechtigt, dem Auftraggeber alle aufgewendeten (außer)gerichtlichen Kosten für die Einziehung der sodann fälligen Beträge in Rechnung zu stellen.

Artikel 6: Haftung

6.1. Die Stiftung erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Können. Die Haftung der Stiftung ist auf den Betrag beschränkt, der gemäß der von der Stiftung abgeschlossenen Berufshaftpfl ichtversicherung ausgezahlt wird.

6.2. Wenn aus irgendeinem Grund keine Versicherungsauszahlung erfolgt, ist die Haftung der Stiftung gegenüber dem Auftraggeber auf das von der Stiftung im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag in Rechnung gestellte Honorar beschränkt.

6.3. Der Auftraggeber / Der Mitgliedsbeitragszahler befreit die Stiftung von allen Ansprüchen Dritter, die direkt oder indirekt, mittelbar oder unmittelbar mit der Erfüllung des Vertrags zusammenhängen.

Artikel 7: Kündigung

7.1. Der Mitgliedsbeitragszahler zahlt den Mitgliedsbeitrag jährlich. Eine Rückforderung des Mitgliedsbeitrags ist nicht möglich. Der Mitgliedsbeitragszahler muss seine Unterstützung mindestens 30 Tage vor Jahresende per Einschreiben kündigen.

7.2. Hat der Mitgliedsbeitragszahler einen Auftrag zur Erbringung von Leistungen erteilt, endet der Auftrag durch die Kündigung als Mitgliedsbeitragszahler. In dem Falle hat die Stichting das Recht, dem Mitgliedsbeitragszahler die erbrachten Leistungen zu einem marktkonformen Preis in Rechnung zu stellen.

Artikel 8: Mitwirkung durch den Auftraggeber

8.1. Der Auftraggeber wird der Stiftung stets rechtzeitig jedwede Mitwirkung leisten sowie alle Angaben und Auskünfte erteilen, welche für die Erbringung der in Auftrag gegebenen Leistungen oder Lieferungen notwendig sind.

8.2. Wenn vereinbart worden ist, dass der Auftraggeber der Stiftung Geräte, Materialien, Informationsträger und/ oder Daten auf Informationsträgern verschaffen wird, müssen diese den Spezifi kationen entsprechen, welche die Stiftung dem Auftraggeber schriftlich erteilt.

Artikel 9: Geistige Eigentumsrechte

Alle geistigen Eigentumsrechte an den Materialien und/ oder Gutachten hat ausschließlich die Stiftung.

Artikel 10: Beanstandungen und Streitigkeiten

10.1. Der Auftraggeber muss Beanstandungen über die Erbringung der Leistungen der Stiftung schriftlich an die Stiftung richten. Die Stiftung nimmt schriftlich Stellung dazu. Streitigkeiten werden auf die gleiche Weise beigelegt. Ist die Streitigkeit nicht innerhalb einer angemessenen Frist beigelegt worden, wird sie dem zuständigen Gericht vorgelegt.

10.2. Beanstandungen über die Rechnung oder die Leistungen, auf die sich die Rechnung bezieht, müssen der Stiftung innerhalb von 14 Tagen nach Datum der jeweiligen Rechnung schriftlich mitgeteilt werden. Sonst wird der Auftraggeber dafür angesehen, die Richtigkeit und Fälligkeit der Rechnung anzuerkennen.

Artikel 11: Höhere Gewalt

11.1. Die Stiftung ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpfl ichtungen aufzuschieben, solange ein Umstand höherer Gewalt bestehen bleibt.

11.2. Unter höherer Gewalt wird auch ein Umstand verstanden, der bei Abschluss des Vertrags vernünftigerweise nicht zu erwarten war und außerhalb der Einfl usssphäre der Stiftung liegt.

Artikel 12: Anwendbarkeit und Umdeutung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

12.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Stiftung.

12.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Stiftung fi ndet lediglich niederländisches Recht Anwendung.

12.3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können gegenüber jedem Auftraggeber angewandt werden und gelten unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, außer wenn schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

12.4. Wenn und sofern eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen wegen ihres nicht angemessenen Charakters oder unter Anwendung von Vernunft und Redlichkeit nicht in Anspruch genommen werden kann, hat die betreffende Bestimmung in puncto Inhalt und Sinn auf jeden Fall eine soviel wie möglich damit übereinstimmende Bedeutung, so dass die betreffende Bestimmung mit Recht in Anspruch genommen werden kann. Sollte zudem aus irgendeinem Grund eine Bestimmung nicht in Anspruch genommen werden können, dann bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unverändert anwendbar.

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